EU-Schutz für Westfälischen Pumpernickel
(Gelsenkirchen, 21.11.2014) Lebensmittel aus der Region haben beim Verbraucher einen hohen Stellenwert.
Gerade in Zeiten von Lebensmittelkrisen sehnen sich die Menschen nach Sicherheit und Verlässlichkeit und bevorzugen traditionelle und regional hergestellte Lebensmittel.
Ab sofort ist der „Westfälische Pumpernickel“ als regionale Spezialität in das Spezialitätenregister der EU für Lebensmittel eingetragen. Damit ist der Begriff nun rechtlich geschützt. Bäckereien außerhalb von Westfalen dürfen keinen „Westfälischen Pumpernickel“ herstellen. Die Qualitätsanforderungen sind nun genau festgeschrieben.
„Wir sind stolz, dass uns von der EU die Einmaligkeit des ‚Westfälischen Pumpernickels‘ bestätigt worden ist, und befinden uns jetzt in guter Gesellschaft mit dem Parma-Schinken oder Champagner“, so Thomas Gill, Vorsitzender der Schutzgemeinschaft Westfälischer Pumpernickel e.V. „Westfälischer Pumpernickel ist nun eine anerkannte regionale Spezialität, die auch im Ausland als internationale Delikatesse zunehmend an Bedeutung gewinnt.“
Ansprechpartner und verantwortlich für den Inhalt:
Schutzgemeinschaft Westfälischer Pumpernickel e.V.
Thomas Gill, Vorsitzender
An der Landwehr 1
45883 Gelsenkirchen
info [at] westfaelischer-pumpernickel.de